Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Deutschland – die Umsetzung des European Accessibility Act (EAA). Für viele Unternehmen bedeutet das: Handlungsbedarf bei digitalen Produkten und Websites. Was das konkret heißt, wen es betrifft und wie Sie sich vorbereiten.
Was ist digitale Barrierefreiheit?
Digitale Barrierefreiheit bedeutet, dass Websites und Apps von allen Menschen genutzt werden können – unabhängig von körperlichen oder kognitiven Einschränkungen. Dazu gehören:
- Menschen mit Sehbeeinträchtigungen (nutzen Screenreader oder vergrößern Schrift)
- Menschen mit motorischen Einschränkungen (nutzen Tastatur statt Maus)
- Menschen mit Hörbeeinträchtigungen (benötigen Untertitel bei Videos)
- Menschen mit kognitiven Einschränkungen (brauchen klare Sprache und einfache Navigation)
Technisch basiert Barrierefreiheit auf den WCAG-Richtlinien (Web Content Accessibility Guidelines), aktuell in Version 2.1 und 2.2.
Wen betrifft das BFSG?
Das Gesetz richtet sich primär an private Unternehmen, die bestimmte digitale Produkte und Dienstleistungen anbieten. Betroffen sind unter anderem:
- Online-Shops und E-Commerce-Plattformen
- Banking- und Finanzdienstleistungen
- Messenger- und Kommunikationsdienste
- Ticketbuchungssysteme
Kleine Unternehmen (weniger als 10 Mitarbeiter und weniger als 2 Mio. € Jahresumsatz) sind vom BFSG weitgehend ausgenommen – jedoch nur für bestimmte Produktkategorien. Öffentliche Stellen sind seit längerem bereits verpflichtet.
Auch wenn Sie nicht direkt betroffen sind: Barrierefreiheit ist eine Investition in bessere Usability für alle Nutzer – und wirkt sich positiv auf SEO aus.
Die vier Grundprinzipien barrierefreier Websites (POUR)
1. Wahrnehmbar (Perceivable)
Alle Inhalte müssen für alle Nutzer wahrnehmbar sein:
- Alternativtexte für Bilder: Screenreader lesen diese vor. Jedes inhaltliche Bild braucht einen beschreibenden Alt-Text.
- Ausreichender Farbkontrast: Text muss sich deutlich vom Hintergrund abheben (Verhältnis mind. 4,5:1 für normalen Text).
- Keine Information nur über Farbe: Fehlermeldungen dürfen nicht nur rot eingefärbt sein – sie brauchen auch ein Textsymbol oder eine Meldung.
2. Bedienbar (Operable)
Die Website muss auch ohne Maus nutzbar sein:
- Tastaturnavigation: Alle interaktiven Elemente (Links, Buttons, Formulare) müssen per Tab-Taste erreichbar sein.
- Sichtbarer Fokus: Es muss immer klar sein, welches Element gerade fokussiert ist.
- Ausreichend Zeit: Animationen und automatisch wechselnde Inhalte können für manche Nutzer problematisch sein und sollten pausierbar sein.
3. Verständlich (Understandable)
- Klare, einfache Sprache – besonders bei Formularen und Fehlermeldungen
- Konsistente Navigation auf allen Seiten
- Fehlermeldungen müssen beschreiben, was falsch ist und wie es korrigiert werden kann
4. Robust (Robust)
Der Code muss mit aktuellen und zukünftigen Hilfstechnologien (Screenreader, Braille-Displays) kompatibel sein. Semantisch korrektes HTML ist dabei die Grundlage.
Praktische Maßnahmen, die den größten Unterschied machen
Nicht jede WCAG-Anforderung ist gleich aufwändig. Diese Maßnahmen decken einen Großteil der Anforderungen ab:
- Alt-Texte für alle inhaltlich relevanten Bilder vergeben
- Farbkontraste prüfen und anpassen (Tools: Colour Contrast Analyser, WebAIM Contrast Checker)
- Tastaturnavigation testen – einfach Tab-Taste benutzen und schauen, ob alles erreichbar ist
- Formularfelder beschriften – jedes Feld braucht ein sichtbares Label
- Überschriftenstruktur korrekt anlegen (H1 → H2 → H3, keine Ebenen überspringen)
- Links aussagekräftig benennen – „Hier klicken" ist keine sinnvolle Linkbeschriftung
Was ein Accessibility-Audit kostet
Wir bieten Basis-Accessibility-Audits ab 150 € an – dabei prüfen wir Ihre Website auf die häufigsten Barrieren und geben eine priorisierte Handlungsempfehlung. Für Neuentwicklungen integrieren wir Barrierefreiheit von Anfang an, ohne Aufpreis.
Sprechen Sie uns an – das erste Gespräch ist kostenlos.